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Schimmel in der Wohnung ist ein ernstzunehmendes Problem, das nicht nur die Substanz des Wohnraums schädigen kann, sondern auch erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Mieter stellen sich in solchen Fällen oft die Frage: Kann ich die Miete mindern, und wenn ja, in welchem Umfang?

Schimmel als Mietmangel

Nach deutschem Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, die gemietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Schimmelbefall gilt als erheblicher Mangel, da er die Wohnqualität mindert und oft gesundheitliche Gefahren birgt. Solche Mängel berechtigen den Mieter in der Regel zu einer Mietminderung, solange der Schimmel nicht durch eigenes Fehlverhalten verursacht wurde.

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Bevor Sie die Miete mindern können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Mangelanzeige: Der Mieter muss den Vermieter schriftlich über den Schimmelbefall informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Ohne diese Anzeige entfällt das Recht auf Mietminderung.

Ursachenprüfung: Es muss geklärt werden, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Liegt die Ursache im Bau der Wohnung (z. B. durch schlechte Isolierung oder undichte Fenster), ist der Vermieter verantwortlich. Ist der Schimmel durch falsches Lüften oder Heizen entstanden, kann die Verantwortung beim Mieter liegen.

Keine Duldung des Mangels: Der Mangel darf nicht über einen längeren Zeitraum ohne Reaktion geduldet werden. Passivität kann als Zustimmung zur Mietsache interpretiert werden.

Höhe der Mietminderung

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls und den Beeinträchtigungen ab, die dadurch entstehen. Hier einige Beispiele:

  • Leichter Schimmelbefall: Wenn der Schimmel nur eine kleine Stelle betrifft und keine wesentliche Beeinträchtigung des Wohnkomforts vorliegt, liegt die Mietminderung oft bei 5-10 %.
  • Moderater Schimmelbefall: Betrifft der Schimmel mehrere Wände oder Zimmer und beeinträchtigt den Wohnkomfort merklich, können 10-30 % der Miete gemindert werden.
  • Erheblicher Schimmelbefall: Wenn ganze Räume unbewohnbar werden oder die Gesundheit der Bewohner gefährdet ist, sind Mietminderungen von 50 % oder mehr möglich. In extremen Fällen kann die Miete sogar komplett entfallen.

Rechte des Vermieters

Auch Vermieter haben Rechte. Wenn der Schimmel durch unsachgemäßes Verhalten des Mieters verursacht wurde, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Es ist daher wichtig, dass Mieter ihre Pflichten zur sachgerechten Nutzung der Wohnung erfüllen, z. B. durch regelmäßiges Lüften und Heizen.

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