Ob Hund, Katze oder Wellensittich – für viele Menschen gehören Haustiere zur Familie. Doch gerade in Mietwohnungen stellt sich oft die Frage, was erlaubt ist und welche Rechte Mieter und Vermieter haben. In diesem Beitrag klären wir, welche Haustiere Sie bedenkenlos halten dürfen, wann die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist und worauf Sie achten sollten, um Konflikte zu vermeiden.
Grundsatz: Haustiere sind erlaubt, aber nicht immer
In Deutschland haben Mieter grundsätzlich das Recht, Haustiere zu halten – allerdings gibt es Einschränkungen. Der rechtliche Rahmen wird durch das Mietrecht (§ 535 BGB) sowie individuelle Mietverträge geregelt. Dabei unterscheidet man zwischen kleinen Haustieren, die generell erlaubt sind, und großen Haustieren, die der Zustimmung des Vermieters bedürfen.
Kleine Haustiere: Generell erlaubt
Kleine Haustiere, die keinen Einfluss auf die Nachbarn oder die Wohnung haben, dürfen Sie ohne Zustimmung des Vermieters halten. Dazu gehören:
- Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen und Mäuse
- Zierfische in einem Aquarium
- Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel
Da diese Tiere in der Regel in Käfigen oder Aquarien gehalten werden, wird davon ausgegangen, dass sie weder Lärm noch andere Beeinträchtigungen verursachen.
- Wichtig: Exotische Tiere wie Schlangen oder Spinnen können im Einzelfall problematisch sein. Hier empfiehlt es sich, die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Hunde und Katzen: Zustimmung des Vermieters nötig
Die Haltung von Hunden und Katzen ist rechtlich komplizierter. Es gilt, die Interessen des Mieters an der Haustierhaltung gegen die Interessen des Vermieters und der Nachbarn abzuwägen.
- Wann dürfen Hunde und Katzen gehalten werden?
- Wenn keine Regelung im Mietvertrag steht, muss der Vermieter im Einzelfall entscheiden.
- Der Vermieter darf die Haltung nur ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, z. B.:
- Allergien anderer Mieter
- Erhöhte Lärmbelästigung (z. B. durch lautes Bellen)
- Gefährdung durch aggressive Hunde
- Mietvertrag beachten: Enthält der Mietvertrag eine Klausel, die Hunde und Katzen pauschal verbietet, ist diese oft unwirksam, da eine Einzelfallprüfung erforderlich ist (Urteil des BGH, Az. VIII ZR 168/12).
Exotische und gefährliche Tiere: Sonderfall
Die Haltung von exotischen Tieren wie Schlangen, Skorpionen oder Leguanen erfordert fast immer die Zustimmung des Vermieters. In manchen Fällen, z. B. bei giftigen Tieren, ist sogar eine behördliche Genehmigung notwendig.
- Beispiele für problematische Tiere:
- Giftige Schlangen
- Große Vogelspinnen
- Tiere, die erhebliche Geräusche machen (z. B. Papageien)
Rechte und Pflichten von Mietern
Wenn Sie Haustiere in Ihrer Wohnung halten möchten, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen:
1. Zustimmung einholen
Für Tiere, die nicht zu den Kleintieren gehören, ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters schriftlich einzuholen. So vermeiden Sie Streitigkeiten.
2. Rücksicht auf Nachbarn
Als Mieter sind Sie verpflichtet, Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen. Exzessives Hundegebell oder unangenehme Gerüche könnten zu Beschwerden führen.
3. Verantwortung übernehmen
Mieter haften für Schäden, die ihre Haustiere in der Wohnung oder im Gebäude verursachen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist besonders für Hundehalter empfehlenswert.
Rechte des Vermieters
Auch Vermieter haben Rechte, wenn es um Haustiere in der Mietwohnung geht:
- Verbot aus berechtigtem Grund: Der Vermieter kann die Haltung verbieten, wenn sie unzumutbare Beeinträchtigungen verursacht (z. B. Lärmbelästigung, Sachschäden, Sicherheitsrisiken).
- Kündigung bei Vertragsverletzung: Werden Tiere ohne Erlaubnis gehalten und führt dies zu erheblichen Störungen, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen.