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Asbest war lange Zeit ein beliebtes Baumaterial aufgrund seiner ausgezeichneten Hitzebeständigkeit, Isolationsfähigkeit und Langlebigkeit. Erst später erkannte man, dass Asbestfasern beim Einatmen schwerwiegende gesundheitliche Risiken bergen und Krankheiten wie Lungenkrebs oder Asbestose auslösen können. Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten, dennoch gibt es viele ältere Gebäude und Industrieanlagen, die das Material noch enthalten.

Was ist Asbest?

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das wegen seiner feuerfesten und isolierenden Eigenschaften im 20. Jahrhundert häufig verwendet wurde. Insbesondere in Dämmungen, Dacheindeckungen, Fassadenplatten, Fliesenklebern und Bodenbelägen wurde Asbest verarbeitet. Die Fasern des Minerals sind jedoch gesundheitsgefährdend, da sie so fein sind, dass sie beim Einatmen in die Lunge gelangen und dort schwerwiegende Krankheiten verursachen können. Darum ist es von entscheidender Bedeutung, Asbestmaterialien nicht zu beschädigen und bei deren Entsorgung äußerst vorsichtig vorzugehen.


Wo kann Asbest im Gebäude auftreten?

Asbest kann in zahlreichen Baumaterialien vorkommen. Typische Beispiele sind:

  • Dachplatten und Dachpappen
  • Wand- und Fassadenverkleidungen
  • Bodenbeläge und Fliesenkleber
  • Isoliermaterialien und Brandschutzplatten
  • Rohre und Rohrelemente

Beim Renovieren oder Abriss solcher Materialien sollten Hausbesitzer und Bauherren also besonders wachsam sein und das Material genau prüfen lassen.

Schritte bei der Asbestentsorgung

a) Fachfirma beauftragen

Die Entsorgung von Asbest ist streng reguliert und sollte nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. In Deutschland dürfen nur Firmen mit entsprechender Genehmigung asbesthaltige Materialien entfernen und entsorgen. Diese Unternehmen haben speziell geschultes Personal, das genau weiß, wie man mit Asbest umgeht, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.

b) Schutzausrüstung

Asbest darf nur in geschlossenen Räumen unter besonderer Vorsicht bearbeitet werden. Fachkräfte tragen daher immer eine vollständige Schutzausrüstung, die aus einem Atemschutzgerät, Einweganzug, Handschuhen und Schutzbrille besteht. So wird verhindert, dass Asbestfasern eingeatmet oder durch die Kleidung nach außen getragen werden.

c) Asbest staubfrei entfernen

Asbesthaltige Materialien dürfen niemals gesägt, geschliffen oder gebrochen werden, da dadurch lungengängige Fasern freigesetzt werden könnten. Stattdessen werden Platten, Rohre oder Dämmstoffe vorsichtig und möglichst ohne mechanische Einwirkung ausgebaut. Ist eine Beschädigung unvermeidbar, müssen die Oberflächen vorab mit einem speziellen Bindemittel eingesprüht werden, das verhindert, dass Fasern freigesetzt werden.

d) Verpacken und Kennzeichnen

Asbestabfälle müssen luftdicht verpackt und in speziellen, gekennzeichneten Säcken gelagert werden, die vom Entsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Verpackungen tragen Warnhinweise, die auf die Gefährlichkeit des Inhalts hinweisen, und sie müssen fest verschlossen sein. So wird sichergestellt, dass beim Transport keine Asbestfasern in die Umwelt gelangen.

e) Fachgerechte Entsorgung

Die Entsorgung erfolgt in dafür vorgesehenen Deponien, die asbesthaltige Abfälle sicher lagern können. Das Material wird in den Deponien so behandelt, dass keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht. Private Haushalte sollten niemals versuchen, Asbest selbst zu entsorgen oder unprofessionell abzulagern – hier drohen hohe Strafen und Gesundheitsrisiken.

Wichtige Vorschriften und Richtlinien

In Deutschland regeln die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien. Diese Verordnungen enthalten strenge Vorgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Entfernen, Verarbeiten und Entsorgen von Asbest.

Tipps für Hausbesitzer

  • Keine Eigenarbeit: Selbst wenn Asbest möglicherweise kostengünstiger selbst entfernt werden könnte – die Gesundheitsrisiken sind es nicht wert. Besser immer eine Fachfirma beauftragen.
  • Dokumentation aufbewahren: Lassen Sie sich eine vollständige Dokumentation und Quittung der Entsorgung aushändigen. So können Sie im Falle eines Verkaufs oder einer behördlichen Kontrolle nachweisen, dass der Asbest fachgerecht entsorgt wurde.

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