Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis oft erhebliche Kaufnebenkosten an. Zu den größten Posten gehört dabei die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % (im Saarland 6,5%) des Kaufpreises beträgt. Doch es gibt einen legalen Weg, diese Steuerlast zu senken: die Angabe von Inventar im Kaufvertrag.
Was versteht man unter Inventar?
Inventar umfasst bewegliche Gegenstände, die mit der Immobilie verkauft werden, aber nicht fest mit ihr verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Einbauküchen
- Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke)
- Möbelstücke (z. B. Schränke, Tische)
- Gartengeräte und -möbel
- Beleuchtung und Vorhänge
Diese Gegenstände sind rechtlich nicht Bestandteil der Immobilie, weshalb sie nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Wie reduziert die Inventarangabe die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer wird nur auf den Kaufpreis der Immobilie selbst erhoben. Der Wert des Inventars kann vom Kaufpreis abgezogen werden, wodurch die steuerpflichtige Summe reduziert wird.
Ein Beispiel:
- Kaufpreis der Immobilie: 400.000 €
- Wert des Inventars: 15.000 €
- Steuerpflichtiger Betrag: 385.000 €
Wenn der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % beträgt, sparen Sie durch die Angabe des Inventars 975 € (6,5 % von 15.000 €).
Wichtige Voraussetzungen für die Inventarangabe
Damit die Einsparung gelingt und rechtlich Bestand hat, sind einige Punkte zu beachten:
Detaillierte Angabe im Kaufvertrag:
Das Inventar und sein Wert müssen im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Pauschale Formulierungen wie „inklusive Möbel“ genügen nicht. Eine klare Auflistung – etwa „Einbauküche: 7.000 €; Waschmaschine: 500 €“ – ist notwendig.
Realistischer Wert:
Der angegebene Wert des Inventars sollte dem tatsächlichen Marktwert entsprechen. Überhöhte oder offensichtlich unrealistische Beträge könnten das Finanzamt dazu veranlassen, den Vertrag zu prüfen.
Belege bereitstellen:
Insbesondere bei hochwertigen Gegenständen wie einer neuen Einbauküche kann es hilfreich sein, Rechnungen oder andere Belege vorzulegen, um den Wert zu untermauern.
Alter und Zustand berücksichtigen:
Der Wert von gebrauchten Gegenständen wie Möbeln oder Küchengeräten hängt von ihrem Zustand und Alter ab. Eine abgenutzte Küche hat logischerweise einen geringeren Wert als eine neuwertige Ausstattung.