Was Eigentümer vor dem Verkauf über Kredit, Restschuld und Ablösung wissen sollten
Ein Haus verkaufen trotz laufendem Kredit – ist das überhaupt möglich? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer, wenn ein Umzug, eine Trennung oder eine veränderte Lebenssituation einen Immobilienverkauf notwendig macht.
Die gute Nachricht: Auch wenn Ihre Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist, können Sie diese grundsätzlich verkaufen.
Wichtig ist jedoch, vor dem Verkauf zu wissen, wie hoch die Restschuld ist, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und welchen aktuellen Marktwert Ihre Immobilie hat.
Kann man ein Haus trotz laufendem Kredit verkaufen?
Ja. Eine bestehende Immobilienfinanzierung verhindert einen Verkauf grundsätzlich nicht.
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen trotz laufendem Kredit, wird der noch offene Kredit häufig aus dem Verkaufserlös abgelöst. Vor Beginn der Vermarktung sollten Sie deshalb bei Ihrer Bank den aktuellen Ablösebetrag erfragen.
Dieser kann sich unter anderem zusammensetzen aus:
- der verbleibenden Restschuld
- möglichen Gebühren
- einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung
So können Sie bereits vor dem Verkauf besser einschätzen, welcher Betrag Ihnen anschließend ungefähr verbleiben könnte.
Haus verkaufen trotz laufendem Kredit: Was Passiert mit der Restschuld?
Angenommen, Ihre Immobilie wird für 350.000 Euro verkauft und Ihre offene Restschuld beträgt noch 200.000 Euro.
Der offene Kredit kann aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Der verbleibende Betrag steht anschließend grundsätzlich Ihnen zu – abzüglich möglicher weiterer Kosten.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Verkaufspreis: 350.000 €
Restschuld: 200.000 €
Vorfälligkeitsentschädigung: 5.000 €
Verbleibender Betrag: 145.000 €
Gerade deshalb ist es wichtig, bereits vor dem Verkauf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu kennen.
www.musso-immobilien.de/hauswert-ermitteln/Hauswert ermitteln
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wer sein Haus verkaufen möchte, stößt häufig auf den Begriff Vorfälligkeitsentschädigung.
Wird ein Immobilienkredit vor dem vereinbarten Ende zurückgezahlt, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Die mögliche Höhe hängt unter anderem ab von:
- der Restschuld
- der verbleibenden Zinsbindung
- dem vereinbarten Zinssatz
- bestehenden Sondertilgungsrechten
- den individuellen Vertragsbedingungen
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt jedoch nicht automatisch in jedem Fall an.
Bei Immobilienkrediten kann beispielsweise nach Ablauf bestimmter Fristen ein gesetzliches Kündigungsrecht bestehen. Besonders relevant ist dabei § 489 BGB, der unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung nach zehn Jahren ermöglicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Den konkreten Ablösebetrag sollten Eigentümer deshalb direkt bei ihrer Bank anfragen.
Was passiert mit der Grundschuld?
Ist für die Finanzierung eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen, muss diese beim Immobilienverkauf berücksichtigt werden.
Der Notar koordiniert im Rahmen des Verkaufs in der Regel die sogenannte Lastenfreistellung mit der finanzierenden Bank.
Ein Teil des Kaufpreises kann dabei direkt an die Bank fließen, um die offene Finanzierung abzulösen. Anschließend wird die bestehende Belastung entsprechend abgewickelt.
Das bedeutet: Sie müssen Ihren Immobilienkredit normalerweise nicht bereits vor dem Verkauf vollständig aus eigenen Mitteln zurückzahlen.
Haus verkaufen trotz laufendem Kredit: So läuft es ab
Wer sein Haus trotz laufendem Kredit verkaufen möchte, kann sich grundsätzlich an folgendem Ablauf orientieren
1. Restschuld bei der Bank klären
Fordern Sie den aktuellen Ablösebetrag und Informationen zu möglichen zusätzlichen Kosten an.
2. Immobilienwert ermitteln
Eine professionelle Immobilienbewertung zeigt, welchen Verkaufspreis Ihre Immobilie aktuell realistisch erzielen könnte.
3. Verkauf vorbereiten
Die notwendigen Unterlagen werden zusammengestellt, ein Angebotspreis festgelegt und die Vermarktung vorbereitet.
4. Käufer finden
Nach erfolgreicher Vermarktung und Einigung kann der Kaufvertrag vorbereitet werden.
5. Finanzierung ablösen
Der Notar koordiniert die Kaufpreiszahlung und die Ablösung bestehender Belastungen.
Warum der Immobilienwert besonders wichtig ist
Wenn Sie ein Haus verkaufen trotz laufendem Kredit, sollten Sie möglichst früh drei wichtige Zahlen kennen:
Marktwert der Immobilie – Restschuld – mögliche Ablösekosten
Nur so lässt sich einschätzen, welcher Betrag Ihnen nach dem Verkauf voraussichtlich verbleibt.
Gerade im Saarland können Immobilienpreise je nach Lage, Zustand, Grundstücksgröße und Immobilientyp deutlich variieren. Ein realistischer Verkaufspreis ist deshalb eine wichtige Grundlage für Ihre Entscheidung.
Fazit
Ein Haus verkaufen trotz laufendem Kredit ist grundsätzlich möglich und kommt in der Praxis regelmäßig vor.
Entscheidend ist eine gute Vorbereitung. Klären Sie vor dem Verkauf Ihre aktuelle Restschuld, mögliche Kosten für die Kreditablösung und den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.
Je früher diese Punkte bekannt sind, desto besser lässt sich der Immobilienverkauf planen.
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Thema: Haus verkaufen trotz laufendem Kredit