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Eine Scheidung bringt oft komplizierte rechtliche und finanzielle Entscheidungen mit sich. Besonders, wenn eine Immobilie im Mittelpunkt steht, ist die Klärung der Besitzverhältnisse entscheidend.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, was bei einer Scheidung mit einer Immobilie passiert, wem sie gehört und wie eine faire Lösung gefunden werden kann.

1. Eigentumsverhältnisse klären

Zu Beginn muss festgestellt werden, wem die Immobilie rechtlich gehört. Dabei gibt es drei mögliche Szenarien:

  • Alleineigentum eines Ehepartners: Ist die Immobilie ausschließlich im Besitz eines Partners, bleibt sie auch nach der Scheidung dessen Eigentum. Beiträge des anderen Partners, etwa für Renovierungen, können jedoch finanziell geltend gemacht werden.
  • Gemeinsames Eigentum: Steht die Immobilie im gemeinsamen Eigentum, wird sie in der Regel entweder verkauft oder ein Partner übernimmt sie und zahlt den anderen aus.
  • Mitgebrachte Immobilie: Hat ein Ehepartner die Immobilie vor der Ehe erworben, bleibt diese grundsätzlich in seinem Eigentum. Allerdings kann eine Wertsteigerung während der Ehe in den Zugewinnausgleich einbezogen werden.

Beispiel:

Ein Partner bringt eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro in die Ehe ein. Während der Ehe steigt der Wert auf 300.000 Euro durch Renovierungen und Marktentwicklung. Die Wertsteigerung von 100.000 Euro wird in den Zugewinnausgleich einbezogen. Dabei wird berücksichtigt, wer zur Wertsteigerung beigetragen hat, sei es finanziell oder durch Arbeitsleistung.

2. Der Zugewinnausgleich

Wenn die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wurde, erfolgt bei einer Scheidung ein Ausgleich des Zugewinns. Dabei wird ermittelt, wie viel Vermögen jeder Partner während der Ehe hinzugewonnen hat. Eine Immobilie, die während der Ehe aufgewertet wurde, zählt dabei als Zugewinn, auch wenn sie nur einem Partner gehört.

3. Nutzung der Immobilie

Während und nach der Scheidung stellt sich oft die Frage, wer in der Immobilie wohnen bleibt:

  • In der Trennungsphase: Beide Partner dürfen die Immobilie nutzen, solange sie im gemeinsamen Eigentum steht. Sollte eine gemeinsame Nutzung nicht zumutbar sein, kann ein Partner verlangen, dass der andere auszieht.
  • Nach der Scheidung: Oft bleibt der Partner, der die Kinder betreut, in der Immobilie. In diesem Fall kann eine Entschädigung an den ausgezogenen Partner fällig werden.

4. Optionen für die Immobilie

Wenn keine Einigung erzielt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Verkauf: Die Immobilie wird verkauft, und der Erlös nach Abzug von Verbindlichkeiten aufgeteilt.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Voraussetzung ist, dass er die finanziellen Mittel dafür aufbringen kann.
  • Übergabe an Dritte: In seltenen Fällen kann die Immobilie auf Kinder oder Dritte übertragen werden, etwa durch eine Schenkung oder Erbschaftsregelung.

5. Rechtliche und steuerliche Überlegungen

Neben den emotionalen und finanziellen Aspekten spielen auch steuerliche Fragen eine Rolle. Mögliche Grunderwerbsteuern, Spekulationsgewinne oder andere rechtliche Konsequenzen sollten von einem Fachanwalt oder Steuerberater geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

 

 

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